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WRRL.

WRRL 2012

Benachrichtigung über die Durchführung von Untersuchungen zur Fischfauna im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG.

Am 22.12.2000 trat die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft – EU-WRRL Richtlinie 2000/60/EG – in Kraft. Ziel der Richtlinie ist die Sicherung bzw. Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller Gewässer. Der „gute ökologische Zustand“ ist dann erreicht, wenn sich die Zusammensetzung der Fische, wirbellosen Tiere, Algen und Wasserpflanzen nur geringfügig von der natürlichen Situation ohne menschliche Eingriffe unterscheidet. Die Umsetzung der EU-WRRL gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Bundesländer.

Bei den WRRL Befischungen werden vorgegebene Probestellen an allen Fließgewässern eines Bundeslandes per Elektrobefischung in einem 3-jährigen Intervall befischt. Die Befischungen erfolgen sowohl watend als auch vom Boot mit der Streifenanode. Auch andere Kombinationen (z.B. siehe Twiste) sind möglich und erwünscht.

Die Ausschreibung erfolgt in Losen. Alle Daten werden zentral gesammelt und in einem dafür vorgesehenen Internetportal bereitgestellt (WRRL-Viewer, HLUG). Wir befischen in Kombination mit anderen Büros seit 2007 diverse Probestellen in ganz Hessen und mittlerweile auch in NRW.

Bei der Ausschreibung wird nicht nur das beste Angebot berücksichtigt, sondern auch die Qualität des Unternehmens abgefragt (Referenzen), das sich um ein Los bemüht.

Die nachfolgenden Bilder stammen von folgenden Bildautoren:
Christoph Dümpelmann (Büro für Fischbiologie und Gewässerökologie, Marburg)
Thorsten Metzger (Ökobüro Gelnhausen)
Andreas Rohn (IG Edersee e.V.)

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